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In der Abschlussklasse ist eine negative Note im Zeugnis besonders schlimm, da dadurch der Antritt zur Matura nicht möglich ist. Schafft man es nicht im Herbst diese negative Note auszubessern, bleibt einem an der öffentlichen Schule nur die Möglichkeit des Wiederholens des gesamten Schuljahres.

Wiederholen der Abschlussklasse – was kann passieren?

Was bedeutet das für die Schülerin oder den Schüler? Abgesehen von einem Jahr, das zusätzlich aufgewendet werden muss, geht sehr oft auch die Motivation verloren und die Abschlussklasse wird wieder negativ beendet – im schlimmsten Fall dann auch in anderen Fächern. In weiterer Folge wäre dann auch wieder kein Antritt zur Matura möglich und das Jahr ist verlorene Zeit.

Wechsel in das Externistenwesen – was ist der Vorteil?

Beim Wechsel in das Externistenwesen hat man den Vorteil, dass bereits positiv abgeschlossene Fächer der Oberstufe auch positiv bleiben und vollständig angerechnet werden (ausgenommen Aufstiegsklauseln). Gehen wir zum Bespiel von einer negativen Beurteilung in Mathematik in der 8. AHS aus: In diesem Fall werden alle anderen Fächer zur Gänze angerechnet. Entscheide ich mich bei der Matura Mathematik schriftlich und mündlich abzulegen, dann muss auch keine Prüfung mehr vor der Matura abgelegt werden. Das heißt die Wahl der Maturavariante kann sich auf die noch abzulegenden Prüfungen auswirken.

Wurde die VWA (AHS) oder Projektarbeit bereits positiv benotet, so ist diese auch als Externistin/Externist nicht nochmals zu machen.

Wann darf ich bei einem Wechsel zur Matura antreten?

Wenn man an der öffentlichen Schule noch die Möglichkeit hätte zu wiederholen, so darf man nicht früher zur Matura antreten, wie wenn man das Jahr auch wiederholt hätte. Das heißt: konnte man zum Haupttermin 2021 nicht zur Matura antreten und könnte das letzte Jahr noch wiederholen, darf man frühestens zum Haupttermin 2022 zur Matura antreten.

Der Wechsel ins Externistenwesen – was ist zu beachten?

Um die Matura als Externistin/Externist abzuschließen, benötigt man eine Zulassung an einer Prüfungsschule. Diese Zulassung ist ein Formalakt und noch nicht mit Prüfungen verbunden. Die Dauer bis die Zulassung ausgestellt wird, ist sehr unterschiedlich und kann zwischen 14 Tagen und 6 Monaten liegen. Diese Zulassung benötigt man, um in weiterer Folge noch notwendige Zulassungsprüfungen vor der Matura bzw. die Matura selbst ablegen zu können.

Natürlich muss man sich auch als Externistin/als Externist auf etwaige offene Zulassungsprüfungen und die Matura vorbereiten und da kommen wir ins Spiel. Die Vorbereitung kann im Präsenzkurs an unserem Schulstandort in Wien stattfinden aber auch als Fernlehrgang.

Nicht in jedem Fall können wir einen Wechsel zu uns und somit in das Externistenwesen empfehlen, daher ist es uns besonders wichtig, ausführlich zu beraten und alle Optionen aufzuzeigen. Da der Wechsel gut durchdacht sein muss, bieten wir unverbindliche Beratungstermine an. Einen Termin können Sie einfach über unsere Homepage vereinbaren: https://www.humboldtschule.at/kostenfreies-beratungsgespreach-vereinbaren/