
Unsere Kurse können in Bildungskarenz absolviert werden. In Absprache mit dem Arbeitgeber ist dafür eine Freistellung für Weiterbildung möglich. Die Bildungskarenz muss mindestens 2 Monate und darf maximal 12 Monate dauern. In dieser Zeit wird vom Arbeitgeber kein Lohn oder Gehalt ausgezahlt, aber vom AMS das Weiterbildungsgeld. Mit unseren Fernlehrgängen ist die Kursteilnahme und Prüfungsvorbereitung zeit- und ortsunabhängig möglich. [Mehr dazu]