Schon wieder flattert ein „Nicht Genügend“ ins Haus, morgen ist ein Test und nächste Woche stehen zwei Schularbeiten an. Wie es aussieht, muss das Schuljahr sowieso noch einmal wiederholt werden.
Die Motivation ist im Keller.
Ich entschließe mich dazu, die Schule abzubrechen und Monate oder vielleicht sogar Jahre später merke ich, dass ein höherer Schulabschluss doch nicht ganz so verkehrt wäre. Nun stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeit mir jetzt überhaupt noch bleibt. Die Antwort ist: das Externistenwesen!
Externisten… Bitte was?!

In unserem heutigen Beitrag stellen wir euch das Externistenwesen ganz genau vor. Ihr erfahrt, welche Abschlüsse ihr nachholen könnt, wer es machen kann, für wen es geeignet ist, wie es überhaupt funktioniert und auch, welche Vorteile es haben kann, von der Regelschule in diese Form der Ausbildung zu wechseln.

Welche Abschlüsse sind möglich?

Je nachdem, welche Schule oder Ausbildung du bereits gemacht oder angefangen hast, stehen dir unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Egal, ob du die AHS– oder HAK-Matura machen möchtest oder zuerst einmal mit dem HAS-Abschluss einsteigst und danach die Berufsreife dranhängst. Die Auswahl ist groß. Deshalb empfehlen wir, dass du dich umfassend über die passenden Möglichkeiten informieren lässt und das am besten bei einem persönlichen Beratungsgespräch.

Hier erfährst du auch gleich, welche Vorteile es hat, wenn du einen höheren Schulabschluss hast. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und was muss ich tun?

Externist/-in zu werden, ist eigentlich gar nicht so schwer. Die einzige Voraussetzung, die besteht (ausgenommen Berufsreife), ist, dass du die 8. Schulstufe positiv abgeschlossen und das 9. Schuljahr absolviert haben musst.
Um Prüfungen ablegen zu können, musst du dich als Externist zulassen.
Im AHS-Bereich beim Stadt- bzw. Landesschulrat, im BMS/BHS-Bereich kannst du dir aussuchen, zu welcher Kommission du gehen möchtest. Hier meldest du dich dann direkt an.

Bei deiner Anmeldung musst du allerhand an Dokumenten mitnehmen.

  • Ansuchen um Zulassung
  • Nachweis des positiven Abschlusses der 8. Schulstufe
  • Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde- und eventuell Heiratsurkunde
  • alle Zeugnisse ab der 9. Schulstufe (um Stoffeinschränkungen zu erhalten)
  • Abmeldebestätigung der zuletzt besuchten Schule

Nachdem du deine Zulassung beantragt hast, heißt es warten, bis du dein Zulassungsdekret bekommst. Erst danach kannst du Prüfungen ablegen!

Welche Prüfungen muss ich ablegen?

In deinem Zulassungsdekret steht ganz genau, welche Prüfungen du in welchem Ausmaß ablegen musst. Je nach Vorbildung kann es zu Stoffeinschränkung kommen.

Bevor du zur Abschluss- oder Reifeprüfung antreten kannst, muss in jedem Fach laut Zulassungsdekret eine sogenannte Zulassungsprüfung abgelegt werden. Dabei wird der komplette Stoff, der noch offen ist, bei einer Prüfung geprüft.

Wie kann ich mich auf die Prüfungen vorbereiten?

Wie du dich auf die Prüfungen schlussendlich vorbereitest, ist ganz und gar dir selbst überlassen. Auch hier gibt es wieder viele verschiedene Möglichkeiten zwischen denen du wählen kannst. Du musst selbst entscheiden, welche am besten zu dir passt.

  1. Du kannst dich ganz alleine auf die Prüfungen vorbereiten
  2. Du besuchst eine Maturaschule und gehst dort in den Unterricht. Hier wirst du gezielt auf die Externistenprüfungen vorbereitet.
  3. Wenn du keine Möglichkeit hast einen Unterricht zu besuchen, dann gibt es auch die Möglichkeit, dass du dich mit Hilfe eines Fernlehrkurses auf die Prüfungen vorbereitest. Hierbei lernst du auch vollkommen selbstständig, bist aber trotzdem nicht ganz auf dich alleine gestellt.

Was spricht für das Externistenwesen?

Für viele birgt das Externistenwesen viele Vorteile. Wir werden hier allerdings nur ein paar aufzählen.

  • Flexibel: Du kannst dir einteilen, welche Prüfung du wann machen möchtest. Das einzige, woran du dich halten musst, ist der Prüfungskalender der Kommission.
  • Fach für Fach: Du kannst dich auf einzelne Fächer konzentrieren. Nachdem du in einem Fach die Zulassungsprüfung abgelegt und es nicht zur Reifeprüfung gewählt hast, ist es abgeschlossen und du brauchst nicht mehr dafür zu lernen
  • bereits erbrachte Leistungen werden angerechnet: Wenn du in das Externistenwesen wechselst, heißt das nicht, dass deine bisherigen Schulleistungen umsonst waren, denn alles, was angerechnet werden kann, wird auch angerechnet.
  • Alter spielt keine Rolle: Ein häufiger Grund, warum viele aus der Regelschule ausfallen: Sie sind deutlich älter als ihre Mitschüler/-innen und das frustriert. Bei den Externisten ist es egal, wie alt du bist.